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Gründung der Privatvermögensbank zu Ondrim

*Es war soweit. Der Plan war endlich vollendet, die wichtigen Überlegungen zuende geführt. Die Einrichtung war gefertigt, Bücher und Tinte auf Vorat besorgt, nur der ideale Raum fehlte noch. Doch dafür würde schon morgen gesorgt werden. Natürlich nur wenn nichts dazwischen kommt. Zufrieden und guten Mutes saß Aranus in der Taverne auf der Eisinsel und füllte Pergament um Pergament aus, um die Botschaft in den Landen zu verkünden. Schmunzelnd dachte er an Ingrim. Der gute Knabe wird seine Kassen hoffentlich bald um einen beträchtlichen Betrag erleichtern müssen. Aber nur, wenn die Kundschaft auch überzeugt ist ihr Geld jemand anderem anzuvertrauen. Aber das würde die Zukunft zeigen... . Bis tief in die Dunkelheit saß Aranus noch da und schrieb, und als endlich seine letzte Kerze ausgebrannt, und der letzte Schluck seiner zweiten Flasche Rotwein geleert war begab er sich mit dem Berg Pergament unter dem Arm in sein Zimmer in der Herberge. "Möge uns der morgige Tag unserem Ziel näher bringen", dachte er bei sich, kurz bevor ihn das Reich der Träume in Empfang nahm.*
 
*Am Abend des Folgetages fällt den Lesern der Bretter in den Landen ein neuer Anschlag ins Auge:*

Eröffnung der Privatvermögensbank zu Ondrim!


Werte Bürger der Lande,

Pünktlich am Abend des 17. Tages des Erntemonats wird die Privatvermögensbank zu Ondrim erstmalig ihren Kunden die Tore öffnen. Es besteht die Möglichkeit, Geld für jedwede Art von Anschaffungen zu leihen, sowie das eigene Vermögen zu einem lohnenswerten Zins anzulegen.
Die Privatvermögensbank zu Ondrim ist direkt oberhalb der Ondrimer Stadtbank zu finden, und wird ab Beginn des sechsten Zyklusses den Betrieb aufnehmen. Diese Zeit soll zudem zur regelmäßigen Öffnungszeit der Bank werden.

*Schwungvoll Unterzeichnet*

Aranus, Inhaber der Privatvermögensbank zu Ondrim
 
*Schon bei Sonnenaufgang machte Aranus sich auf, um dem Anschlag ein weiteres Stück Pergament hinzuzufügen.*

Die Privatvermögensbank zu Ondrim gibt bekannt:


Allgemeine Bedingungen zur Eröffnung eines Kontos:

Der oder Die Eröffner/in des Kontos ist verpflichtet
- Sich spätestens 6 Mondumläufe nach dem letzten Besuch persönlich in der Bank zu melden um die Existenz des Kontos zu bestätigen. Wird auch eine nach diesen 6 Mondumläufen herausgegebene Mahnung zur Meldung binnen 20 Tagen nicht beachtet, fällt das eingezahlte Vermögen unwiderruflich in den Besitz der Bank.

Die Privatvermögensbank zu Ondrim ist verpflichtet
- Das von Kunden eingezahlte Geld in spätestens 7 Tagen nach Aufforderung auzahlen zu können.
- Das von Kunden eingezahlte Geld nur und unter allen denkbaren Umständen ausschließlich persönlich an die Person auszuhändigen, die das Konto eröffnet hat.
- Dem vom Kunden eingezahlten Betrag jeden Mondumlauf den Tausendsten Teil des Eingezahlten als Zins gutzuschreiben.
- Kunden, die sich länger als 6 Monate nicht gemeldet haben, eine Mahnung zur Meldung zukommen zu lassen, die ihnen die Möglichkeit bietet, binnen weiterer 20 Tage der Meldepflicht nachzukommen.


Es ist zu beachten, dass der höchstmögliche Anlagebetrag 40 Relf nicht überschreiten darf!



Allgemeine Bedingungen zur Aufnahme eines Kredits:

- Ob und in welcher Höhe ein Kredit vergeben wird obliegt allein dem Gutdünken der Bank.
- Der Basiszins beträgt jeweils den zehnten Teil des zu leihenden Betrages, kann aber auf Grundlage von zu gewährenden Sicherheiten, einer Bürgschaft oder der persönlichen Situation des Kreditnehmers schwanken.
- Für jede Art von Leihgeschäft ist wenigstens der dritte Teil der Gesamtsumme aus der Kasse des Kreditnehmers zu finanzieren.
- Die Bank ist berechtigt Informationen bezüglich des Berufes, des Vermögens, des Einkommens, des Kreditgrundes und des Standes in der Gesellschaft vom Kreditnehmer einzufordern.
- Die Bedingungen zur Kreditrückzahlung werden je nach Einkommenssituation und Höhe des Leihbetrages für jeden Kreditnehmer einzeln festgelegt.
- Nach Abschluss des Kreditvertrages ist der Kreditnehmer verpflichtet, die ausgehandelten Rückzahlungsbedingungen einzuhalten und den geliehen Betrag sowie den vereinbarten Zins an die Bank zurückzuzahlen. Hierzu wird erwartet, dass er den betreffenden Betrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit entweder persönlich vorbeibringt, oder mit Hinweis auf seinen Namen im Briefkasten der Bank hinterlässt.
- Ist der Kreditnehmer nicht im Stande seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, fallen zur Verfügung gestellte Sicherheiten direkt in den Besitz der Bank.
- Desweiteren kann ein Vertragsbruch des Kreditnehmers ein Verfahren vor dem Gericht der Stadt Ondrim nach sich ziehen.


Zusatz: Die Privatvermögensbank zu Ondrim verpflichtet sich, jedes Anliegen seiner Kunden mit größter Vertrautheit zu handhaben und keinerlei Informationen an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Vertragsbruchs und einem daraus resultierenden Verfahren vor dem Ondrimer Gericht verfällt dieser Anspruch des Kunden auf Geheimhaltung.



*Schwungvoll Unterzeichnet*

Aranus, Inhaber der Privatvermögensbank zu Ondrim
 
Zuletzt bearbeitet:
*Glücklicherweise war, entgegen der Gewohnheit, die Menge an neuen Zetteln an den Brettern vergleichsweise gering, so dass Aranus kein Problem hatte, seinem Anschlag ein weiteres Blatt hinzuzufügen.*

Die Privatvermögensbank zu Ondrim gibt bekannt:


Zusätzlich zu den bereits angekündigten Diensten wird es die Möglichkeit geben, Gegenstände jedweder Art in einem privaten Schließfach verwahren zu lassen, und diese so gegen jede Art von zufälligem Verlust oder Diebstahl zu schützen.
Ein Schließfach wird zum günstigen Preis von einem Elder pro Mondumlauf zur Verfügung gestellt. Ebenso wie für ein Bankkonto besteht auch hierbei dieselbe Meldepflicht des Kunden binnen sechs Mondumläufen um das Schließfach zu erhalten. Selbstverständlich gilt auch für den eingelagerten Inhalt das Versprechen absoluter Geheimhaltung.


*Schwungvoll unterzeichnet*

Aranus, Inhaber der Privatvermögensbank zu Ondrim
 
Zuletzt bearbeitet:
*In großen, geschwungenen und auffälligen Lettern sticht am Neuigkeitenbrett folgende kurze Notiz hervor, die Aranus schon in den frühen Morgenstunden in Ondrim und Umgebung verteilt hat.*

Eröffnungsangebot der Privatvermögensbank zu Ondrim!


Hiermit sei kundt getan, dass einem jeden, der am morgigen Solumnistag zum Beginn des sechsten Zyklusses der Eröffnung der Privatvermögensbank zu Ondrim beiwohnt und gedenkt, ein Konto zu eröffnen, die ersten fünf Elder geschenkt werden.


*Auch diese kurze Nachricht ist mit der üblichen geschwungenen Unterschrift unterzeichnet.*
 
*Nach einer erfolgreichen Eröffnung und dem Gespräch mit Ramondo und Lahandria hatte Aranus sich seine Gedanken zu ihren Vorschlägen gemacht, und ein entsprechendes Geschäftsmodell erarbeitet. Zufrieden verteilte er die Zettel mit dem fertigen Schreiben an den Brettern Ondrims. Gleichzeitig nahm er die Anschläge der Eröffnung wieder ab, um wieder ein wenig Platz und Übersicht zu schaffen.*


Die Privatvermögensbank zu Ondrim gibt bekannt:

Ab dem kommenden Solumnistag wird es eine weitere Möglichkeit geben, das eigene Geld bei der Privatvermögensbank zu Ondrim gewinnbringend anzulegen: Auf einem Sparbuch.
Dieses Sparbuch ist erhältlich für Laufzeiten von einem halben, einem ganzen oder zwei ganzen Jahren. Der Sparbucheröffner erhält je nach Laufzeit einen Zins von zwei, drei oder vier mal den hundertsten Teil des angelegten Betrages im Jahr. Zu beachten ist jedoch, dass erst nach Ablauf der Sparbuchfrist wieder auf das Geld zugegriffen werden kann! Für Zugriff vor Ablauf der Frist wird eine Zahlung vom zehnten Teil des eingezahlten Betrages berechnet.
Der höchstmögliche Anlagebetrag beträgt zehn Relf. Der Ablauf der Sparbuchfrist wird dem Kunden durch einen Boten mitgeteilt. Bleibt in den darauffolgenden zwanzig Tagen ein Besuch in der Bank aus, um das weitere Verfahren mit dem Geld zu besprechen, fällt das Vermögen unwiderruflich in den Besitz der Bank.

Für tiefergehende Erklärungen oder die Eröffnung eines Sparbuches wird die Privatvermögensbank zu Ondrim am kommenden Solumnistag zu Beginn des achten Zyklusses geöffnet haben.

*Schwungvoll Unterzeichnet*

Aranus, Inhaber der Privatvermögensbank zu Ondrim
 
Zuletzt bearbeitet:
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