*Schon bei Sonnenaufgang machte Aranus sich auf, um dem Anschlag ein weiteres Stück Pergament hinzuzufügen.*
Die Privatvermögensbank zu Ondrim gibt bekannt:
Allgemeine Bedingungen zur Eröffnung eines Kontos:
Der oder Die Eröffner/in des Kontos ist verpflichtet
- Sich spätestens 6 Mondumläufe nach dem letzten Besuch persönlich in der Bank zu melden um die Existenz des Kontos zu bestätigen. Wird auch eine nach diesen 6 Mondumläufen herausgegebene Mahnung zur Meldung binnen 20 Tagen nicht beachtet, fällt das eingezahlte Vermögen unwiderruflich in den Besitz der Bank.
Die Privatvermögensbank zu Ondrim ist verpflichtet
- Das von Kunden eingezahlte Geld in spätestens 7 Tagen nach Aufforderung auzahlen zu können.
- Das von Kunden eingezahlte Geld nur und unter allen denkbaren Umständen ausschließlich persönlich an die Person auszuhändigen, die das Konto eröffnet hat.
- Dem vom Kunden eingezahlten Betrag jeden Mondumlauf den Tausendsten Teil des Eingezahlten als Zins gutzuschreiben.
- Kunden, die sich länger als 6 Monate nicht gemeldet haben, eine Mahnung zur Meldung zukommen zu lassen, die ihnen die Möglichkeit bietet, binnen weiterer 20 Tage der Meldepflicht nachzukommen.
Es ist zu beachten, dass der höchstmögliche Anlagebetrag 40 Relf nicht überschreiten darf!
Allgemeine Bedingungen zur Aufnahme eines Kredits:
- Ob und in welcher Höhe ein Kredit vergeben wird obliegt allein dem Gutdünken der Bank.
- Der Basiszins beträgt jeweils den zehnten Teil des zu leihenden Betrages, kann aber auf Grundlage von zu gewährenden Sicherheiten, einer Bürgschaft oder der persönlichen Situation des Kreditnehmers schwanken.
- Für jede Art von Leihgeschäft ist wenigstens der dritte Teil der Gesamtsumme aus der Kasse des Kreditnehmers zu finanzieren.
- Die Bank ist berechtigt Informationen bezüglich des Berufes, des Vermögens, des Einkommens, des Kreditgrundes und des Standes in der Gesellschaft vom Kreditnehmer einzufordern.
- Die Bedingungen zur Kreditrückzahlung werden je nach Einkommenssituation und Höhe des Leihbetrages für jeden Kreditnehmer einzeln festgelegt.
- Nach Abschluss des Kreditvertrages ist der Kreditnehmer verpflichtet, die ausgehandelten Rückzahlungsbedingungen einzuhalten und den geliehen Betrag sowie den vereinbarten Zins an die Bank zurückzuzahlen. Hierzu wird erwartet, dass er den betreffenden Betrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit entweder persönlich vorbeibringt, oder mit Hinweis auf seinen Namen im Briefkasten der Bank hinterlässt.
- Ist der Kreditnehmer nicht im Stande seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, fallen zur Verfügung gestellte Sicherheiten direkt in den Besitz der Bank.
- Desweiteren kann ein Vertragsbruch des Kreditnehmers ein Verfahren vor dem Gericht der Stadt Ondrim nach sich ziehen.
Zusatz: Die Privatvermögensbank zu Ondrim verpflichtet sich, jedes Anliegen seiner Kunden mit größter Vertrautheit zu handhaben und keinerlei Informationen an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Vertragsbruchs und einem daraus resultierenden Verfahren vor dem Ondrimer Gericht verfällt dieser Anspruch des Kunden auf Geheimhaltung.
*Schwungvoll Unterzeichnet*
Aranus, Inhaber der Privatvermögensbank zu Ondrim