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Die Privatvermögensbank zu Ondrim gibt bekannt:

*Überall an den Brettern in Ondrim und Umgebung ist folgendes langes Plakat angebracht:*


Werte Bürger der Elderlande,

Auch am heutigen Solumnistag wird die Privatvermögensbank zu Ondrim wieder zu Beginn des letzten Zyklusses geöffnet haben. Die zahlreichen Möglichkeiten ihrer Kunden mit dem eigenen Geld zu verfahren sind folgend noch einmal übersichtlich zusammengefasst, und einige Änderungen für neue Geschäfte wurden vorgenommen:



1.) Vorbemerkung:

Die Privatvermögensbank zu Ondrim verpflichtet sich, jedes Anliegen ihrer Kunden mit größter
Vertrautheit zu handhaben und keinerlei Auskunft an Dritte zu geben.
Im Falle eines Vertragsbruches und einem daraus entstehenden Verfahren vor dem Ondrimer
Stadtgericht verfällt dieser Anspruch.


2.) Allgemeine Bedingungen zur Eröffnung eines Kontos:

Der höchstmögliche Anlagebetrag für ein Konto beträgt 25 Relf.

Der oder Die Eröffner/in des Kontos ist verpflichtet
- Sich spätestens 6 Mondumläufe nach dem letzten Besuch persönlich in der Bank zu melden um die
Existenz des Kontos zu bestätigen. Bleibt auch eine nach diesen 6 Mondumläufen herausgegebene
Mahnung zur Meldung binnen 20 Tagen unbeachtet, fällt das eingezahlte Vermögen unwiderruflich
in den Besitz der Bank.
- Zur Einsicht oder Änderung des Vermögens auf dem Konto das ihm bei Kontoeröffnung ausgehändigte Buch mitzuführen.

Die Privatvermögensbank zu Ondrim ist verpflichtet
- Das von Kunden eingezahlte Vermögen spätestens 7 Tage nach Aufforderung auszahlen zu können.
- Das von Kunden eingezahlte Vermögen nur und unter allen denkbaren Umständen ausschließlich
persönlich der Person auszuhändigen, die das Konto eröffnete.
- Dem von Kunden eingezahlten Vermögen jeden Mondumlauf den tausendsten Teil des Eingezahlten als
Zins gutzuschreiben.
- Kunden, die sich länger als 6 Monate nicht meldeten, eine Mahnung zur Meldung zukommen zu
lassen, die ihnen die Möglichkeit bietet, binnen weiterer 20 Tage der Meldepflicht nachzukommen.


3.) Allgemeine Bedingungen zur Eröffnung eines Sparbuches:

Der höchstmögliche Anlagebetrag für ein Sparbuch beträgt 10 Relf.

Der oder Die Eröffner/in eines Sparbuches ist verpflichtet
- Das eingezahlte Vermögen über die vereinbarte Laufzeit auf der Bank ruhen zu lassen. Nur durch
Zahlung des zehnten Teils dieses Vermögens kann das Eingezahlte umgehend befreit werden. Hierbei verfällt jeglicher Zinsanspruch.
- Zur Einsicht oder Änderung des Vermögens auf dem Sparbuch das ihm bei Sparbucheröffnung ausgehändigte Buch mitzuführen.
- Sich innerhalb von 20 Tagen nach Herausgabe des Schreibens zum Ablauf der Laufzeit
persönlich in der Bank zu melden, um über den weiteren Verbleib des Vermögen zu entscheiden.
Bleibt dies aus, fällt das eingezahlte Vermögen unwiderruflich in den Besitz der Bank.

Die Privatvermögensbank zu Ondrim ist verpflichtet
- Dem von Kunden eingezahlten Vermögen bei einer Sparbuchlaufzeit von einem halben Jahr einen Zins
von zwei mal dem hundertsten Teil im Jahr gutzuschreiben.
- Dem von Kunden eingezahlten Vermögen bei einer Sparbuchlaufzeit von einem Jahr einen Zins von drei
mal dem hundertsten Teil
im Jahr gutzuschreiben.
- Dem von Kunden eingezahlten Vermögen bei einer Sparbuchlaufzeit von zwei Jahren einen Zins von
vier mal dem hundertsten Teil im Jahr gutzuschreiben.
- Das von Kunden eingezahlte Vermögen nur und unter allen denkbaren Umständen ausschließlich
persönlich der Person auszuhändigen, die das Sparbuch eröffnete.
- Ihren Kunden den Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich mitzuteilen.


4.) Allgemeine Bedingungen zur Aufnahme eines Kredits:

- Ob, und in welcher Höhe ein Kredit vergeben wird obliegt allein dem Gutdünken der Bank.
- Der Grundzins beträgt jeweils den zehnten Teil des zu leihenden Betrages, kann aber auf
Grundlage von zu gewährenden Sicherheiten, einer Bürgschaft oder den persönlichen Umständen des
Kreditnehmers schwanken.
- Für jede Art von Leihgeschäft ist wenigstens der dritte Teil der Gesamtsumme aus der Kasse des
Kreditnehmers zu finanzieren.
- Die Bank ist berechtigt Auskünfte bezüglich des Berufes, des Vermögens, des Einkommens, des
Kreditgrundes und des Standes in der Gesellschaft vom Kreditnehmer einzufordern.
- Die Bedingungen zur Kreditrückzahlung werden je nach Einkommen und Höhe des Leihbetrages für jeden Kreditnehmer einzeln festgelegt.
- Nach Abschluss des Kreditvertrages ist der Kreditnehmer verpflichtet, die ausgehandelten
Rückzahlungsbedingungen einzuhalten und den geliehen Betrag sowie den vereinbarten Zins an die
Bank zurückzuzahlen. Hierzu wird erwartet, dass er den betreffenden Betrag zum Zeitpunkt der
Fälligkeit entweder persönlich vorbei bringt, oder mit Hinweis auf seinen Namen im Briefkasten der
Bank hinterlässt.
- Ist der Kreditnehmer nicht im Stande seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, fallen zur
Verfügung gestellte Sicherheiten unwiderruflich in den Besitz der Bank. Darüber hinaus kann ein Vertragsbruch des Kreditnehmers ein Verfahren vor dem Ondrimer Stadtgericht nach sich ziehen.


5.) Allgemeine Bedingungen zu Eröffnung eines Schließfaches:

Der oder Die Eröffner/in eines Schließfaches ist verpflichtet
- Die Gebühr von einem Elder pro Mondumlauf spätestens alle 3 Mondumläufe entweder persönlich vorbei zu bringen oder mit Hinweis auf seinen Namen im Briefkasten der Bank zu hinterlassen.
- Zur Einsicht sowie Ein- und Auslagerung von Gegenständen des Schließfaches den ihm bei Schließfacheröffnung ausgehändigten Schlüssel mitzuführen.
- Sich spätestens 6 Mondumläufe nach dem letzten Besuch persönlich in der Bank zu melden um die
Existenz des Schließfaches zu bestätigen. Bleibt auch eine nach diesen 6 Mondumläufen herausgegebene
Mahnung zur Meldung binnen 20 Tagen unbeachtet, fallen die eingeschlossenen Gegenstände
unwiderruflich in den Besitz der Bank.

Die Privatvermögensbank zu Ondrim ist verpflichtet
- Die eingeschlossenen Gegenstände sicher und unversehrt zu Verwahren und auf Verlangen gegen Vorzeigen des Schlüssels zu den üblichen Geschäftszeiten aushändigen zu können.
 
Höret Höret!

Am Abend des heutigen Solumnistag werden die Türen der Privatvermögensbank zu Ondrim leider geschlossen bleiben. Den Kunden wird im Gegenzug die Möglichkeit gegeben, sich zu Beginn des letzten Zyklusses am kommenden Milguinstag um ihre Geschäfte zu kümmern.


*Schwungvoll unterzeichnet*

Aranus, Inhaber der Privatvermögensbank zu Ondrim

[OOC: Mittwoch, 20 Uhr]
 
*Unten an der Bank zu Ondrim hängt folgender Aushang*

Werte Büger der Lande,

Die Privatvermögensbank zu Ondrim wird heute füher öffnen als gewohnt, und im Zuge dessen auch eher schließen. Einjeder ist eingeladen, die Privatvermögensbank zu Ondrim ab der siebten Abendstunde zu besuchen.

Aranus,
Inhaber der Privatvermögensbank zu Ondrim

[OOC: 19.00 Uhr]
 
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